Krankenkassenfinanzierte Behandlung

Bei Symptomen von Krankheitswert stehen Ihnen unterschiedliche Behandlungsverfahren mit unterschiedlichen Stundenkontingenten zur Verfügung. Zu den anerkannten Verfahren gehört die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, welche der Psychoanalyse entstammt. In einer TP werden max. 100 Sitzungen von den Kassen übernommen.

Vor Beginn einer Therapie ist eine diagnostische Phase notwendig. In dieser probatorischen Phase (5 Sitzungen) werden die Behandlungsnotwendigkeit, Ihre Behandlungsziele und die Rahmenbedingungen der Behandlung geklärt. Besonders wichtig ist es für Patient und Therapeut aber auch, herauszufinden, ob sie überhaupt gut miteinander arbeiten können. Patienten sollten darauf achten und damit auch offen umgehen, ob sie sich ausreichend "gut verstanden" und "gut aufgehoben" fühlen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass eine wirkungsvolle therapeutische Arbeit möglich wird.

Dem Seelischen einen Raum geben.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (kurz:TP) bedeutet die gegenwartsbezogene Behandlung einer unbewussten, aktuell bedeutsamen Psychodynamik bei neurotischen Erkrankungen oder bei behandlungsbedürftigen Symptomen. Grundgedanke ist, dass Zeitpunkt und Art der Symptomentwicklung nicht dem Zufall entspringen, sondern sinnhaft sind und mit der bisherigen Lebensgeschichte und der Gegenwart in einem psychologischen Zusammenhang stehen. Diese Psycho-Logik gilt es zu verstehen.

Alle Kassen

Sind Sie sich mit einem Therapeuten einig geworden, muss die Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Approbation und Kassenzulassung des Therapeuten. Über das Antragsverfahren werden Sie in der diagnostischen Phase ausführlich informiert. Von der Beihilfe und von den Privatkassen werden die Kosten für Psychotherapie in der Regel ebenfalls übernommen, es sei denn, Sie haben anderslautende Vereinbarungen getroffen. Privat versicherte Patienten sollten sich vorab über den Umfang der Kostenerstattung bei ihrer jeweiligen Kasse informieren.

Termine nur nach Vereinbarung

Ihre Fragen zur Psychotherapie können Sie jederzeit schriftlich (per Post oder per Mail) an mich richten. Ich antworte so zeitnah wie möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich telefonische Anfragen außerhalb der telefonischen Sprechstunde (freitags von 11.20 Uhr bis 13.00 Uhr) in der Regel nicht beantworten kann.

Kontakt

Praxis Holger Reinisch
Augustastraße 20
D-42655 Solingen
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0177-599 57 88